Arbeitsweise

Bei der Diagnostik geht es vorrangig darum, sich ein Bild von der Paar– und Be­ziehungsdynamik, von der elterlichen
Trennungs- und Konfliktdynamik sowie von den familiären Inter­aktionsprozessen und Kommunikationsmustern zu machen.
Außerdem wer­den die Entwicklungsmög­lichkeiten und Res­sourcen des familiären Systems aus­gelotet.
Die Diagnostik erfolgt je nach dem fachlichem Hintergrund des / der einzelnen Sach­verständigen und wird z.B. nach systemischen
oder bindungstheoretischen Gesichtspunkten durchgeführt.

Beratung leistet der / die Sachverständige, indem er / sie die Eltern über die Auswir­kungen der elterlichen Trennung auf die
Kinder informiert, die Folgen hochkonflikthafter elter­licher Auseinandersetzungen auf die Kinder aufzeigt und über die Schädigungen im Hinblick auf die kindliche Entwick­lung durch eine dest­ruktive Trennungsdynamik infor­miert.

Bei der lösungsorientierten gutachtlichen Vorgehensweise werden verschiedene Inter­ventionen während der Begutachtung versucht bzw. eingesetzt. Dies kön­nen z.B. Elterngespräche sein oder – mit dem Einver­ständnis der Eltern - Ge­spräche mit nicht direkt am Verfahren beteiligten Personen wie z.B. Großeltern oder neuen Lebenspartnern, aber auch die Vereinbarung und Umset­zung von kon­kreten Schritten und / oder Er­probungsphasen.Auf die Sicht und das Erleben der betroffenen Kinder wird besonderes Augenmerk ge­richtet.

Das Kindeswohl wird im Zusammenhang mit der Qualität, der Struktur und der Entwicklung der familiären Bindungen und des familiären Systems gesehen.
Der Er­halt von Eltern–Kind–Beziehungen steht an erster Stelle.
Die Bewertung und Zu­ordnung des Kindeswillens erfolgt unter Würdigung des gesamten Geschehens, der Perspektive des langfristigen Wohlergehens des jeweiligen Kindes und des Kindeswohls insgesamt.

Nicht die Begutachtung belastet die Kinder, sondern der oft jahrelange Elternstreit und die familiäre Konfliktlage.

Der / die Sachverständige bemüht sich um eine konstruktive Kooperationsbeziehung zu den Eltern und ist mit seinem Verhalten Modell im Hinblick auf die (Wieder) Herstellung el­terlicher Kommunikation und Kooperation.

Eine lösungsorientierte Begutachtung endet häufig mit einvernehmlich getroffenen Ver­einbarungen der Eltern zur weiteren Perspektive der Trennungs – und Nachscheidungs­familie, insbesondere der Kinder.

Über eine gutachtliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten werden diese in das Verfahren eingebracht. Das Familiengericht kann diese Vereinbarungen protokollieren oder gerichtlich genehmigen.

Lösungsorientiert arbeitende Sachverständige sind an einer Professionen übergreifen­den Vernetzung und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräf­ten in­teressiert.

Nicht in jedem Fall ist eine lösungsorientierte Begutachtung möglich.

Manchmal führt z.B. die hartnäckige und nicht aufzulösende Kooperationsabwehr eines Elternteils oder bei­der Elternteile, die verschiedene Ursachen haben kann, dazu, dass nicht lösungsorien­tiert gearbeitet werden kann.

Dann wird eine Begutachtung in der herkömmlichen Art und Weise durchgeführt und ein ausführliches schriftliches Sachverständigen-Gutachten mit Kindeswohl sichernden Empfehlungen an das Familiengericht gegeben.