Arbeitsweise im Rahmen des Ebersberger Modells ...


Das Jugendamt erhält vom Familiengericht die eingehenden Anträge zur Regelung des Umgangs- oder Sorgerechts. 

Wir setzen uns dann unmittelbar mit Ihnen in Verbindung. Je nach Bedarf führen wir Gespräche mit Ihnen und eventuell mit Ihren Kindern und machen Hausbesuche.

Bei der Gerichtsverhandlung nehmen wir teil und wirken an einer gemeinsamen Lösung für alle Familienmitglieder – aber insbesondere für die Kinder – mit.

Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der Lösungswege, die wir gemeinsam
in der Anhörung gefunden haben.

Dabei kooperieren wir eng mit den einzelnen am Verfahren beteiligten Professionen.
Selbstverständlich können Sie sich auch außergerichtlich jederzeit bei Fragen zum Sorge- und/oder Umgangsrecht an uns wenden.

Ziel der Beratung ... 
ist es, Sie als Eltern bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge, des Umganges und anderer wichtiger Belange bezüglich Ihrer Kinder zu unterstützen.