Arbeitsweise der Sachverständigen (4)

 

Der / die Sachverständige bemüht sich um eine konstruktive Kooperationsbeziehung zu den Eltern und ist mit seinem Verhalten Modell im Hinblick auf die (Wieder) Herstellung el­terlicher Kommunikation und Kooperation.

 

Eine lösungsorientierte Begutachtung endet häufig mit einvernehmlich getroffenen Ver­einbarungen der Eltern zur weiteren Perspektive der Trennungs – und Nachscheidungs­familie, insbesondere der Kinder.

 

Über eine gutachtliche Stellungnahme oder ein Kurzgutachten werden diese in das Verfahren eingebracht. Das Familiengericht kann diese Vereinbarungen protokollieren oder gerichtlich genehmigen.

 

Lösungsorientiert arbeitende Sachverständige sind an einer Professionen übergreifen­den Vernetzung und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachkräf­ten in­teressiert.

 

Nicht in jedem Fall ist eine lösungsorientierte Begutachtung möglich.

Manchmal führt z.B. die hartnäckige und nicht aufzulösende Kooperationsabwehr eines Elternteils oder bei­der Elternteile, die verschiedene Ursachen haben kann, dazu, dass nicht lösungsorien­tiert gearbeitet werden kann.

 

Dann wird eine Begutachtung in der herkömmlichen Art und Weise durchgeführt und ein ausführliches schriftliches Sachverständigen-Gutachten mit Kindeswohl sichernden Empfehlungen an das Familiengericht gegeben.

 

 

 

 

 

 

Arbeitsweise 1       Arbeitsweise 2       Arbeitsweise 3     Adressen