Arbeitsweise der Sachverständigen (2)

 

Bei einer lösungsorientierten Begutachtung wird deshalb auch Diagnostik, Beratung und Intervention
miteinander kombiniert.

 

Bei der Diagnostik geht es vorrangig darum, sich ein Bild von der Paar– und Be­ziehungsdynamik, von der elterlichen
Trennungs- und Konfliktdynamik sowie von den familiären Inter­aktionsprozessen und Kommunikationsmustern zu machen.
Außerdem wer­den die Entwicklungsmög­lichkeiten und Res­sourcen des familiären Systems aus­gelotet.


Die Diagnostik erfolgt je nach dem fachlichem Hintergrund des / der einzelnen Sach­verständigen und wird z.B. nach systemischen
oder bindungstheoretischen Gesichtspunkten durchgeführt.

 

Beratung leistet der / die Sachverständige, indem er / sie die Eltern über die Auswir­kungen der elterlichen Trennung auf die
Kinder informiert, die Folgen hochkonflikthafter elter­licher Auseinandersetzungen

auf die Kinder aufzeigt und über die Schädigungen im Hinblick auf die kindliche
Entwick­lung durch eine dest­ruktive Trennungsdynamik infor­miert.

 

Bei der lösungsorientierten gutachtlichen Vorgehensweise werden
verschiedene Inter­ventionen während der Begutachtung versucht
bzw. eingesetzt.

 

Dies kön­nen z.B. Elterngespräche sein oder – mit dem Einver­ständnis
der Eltern -
Ge­spräche mit nicht direkt am Verfahren beteiligten Personen
wie z.B. Großeltern
oder neuen Lebenspartnern, aber auch die Vereinbarung
und Umset­zung von
kon­kreten Schritten und / oder Er­probungsphasen.


F
ortsetzung
 

 

 

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