Arbeitsweise der Sachverständigen (2)
Bei einer lösungsorientierten Begutachtung wird deshalb auch Diagnostik, Beratung und Intervention
miteinander kombiniert.
Bei der Diagnostik geht es vorrangig darum, sich ein Bild von der Paar– und Beziehungsdynamik, von der elterlichen
Trennungs- und Konfliktdynamik sowie von den familiären Interaktionsprozessen und Kommunikationsmustern zu machen.
Außerdem werden die Entwicklungsmöglichkeiten und Ressourcen des familiären Systems ausgelotet.
Die Diagnostik erfolgt je nach dem fachlichem Hintergrund des / der einzelnen Sachverständigen und wird z.B. nach systemischen
oder bindungstheoretischen Gesichtspunkten durchgeführt.
Beratung leistet der / die Sachverständige, indem er / sie die Eltern über die Auswirkungen der elterlichen Trennung auf die
Kinder informiert, die Folgen hochkonflikthafter elterlicher Auseinandersetzungen

auf die Kinder aufzeigt und über die Schädigungen im Hinblick auf die kindliche
Entwicklung durch eine destruktive Trennungsdynamik informiert.
Bei der lösungsorientierten gutachtlichen Vorgehensweise werden
verschiedene Interventionen während der Begutachtung versucht
bzw. eingesetzt.
Dies können z.B. Elterngespräche sein oder – mit dem Einverständnis
der Eltern - Gespräche mit nicht direkt am Verfahren beteiligten Personen
wie z.B. Großeltern oder neuen Lebenspartnern, aber auch die Vereinbarung
und Umsetzung von konkreten Schritten und / oder Erprobungsphasen.
Fortsetzung
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