Arbeitsweise

 

Rechtsanwälte sehen sich im Familienrecht aufgrund der Unterschiedlichkeit der psychologischen Dynamik jeder einzelnen
Familie vor besondere Herausforderungen gestellt.
Sind in einer Familie minderjährige Kinder vorhanden, dann richtet sich
die Tätigkeit primär an deren wohlverstandenen Interessen aus.
Die Rechtsanwälte im Ebersberger Modell bemühen sich, die Beteiligten zu ermutigen und darin zu unterstützen, ihre Meinungs-
verschiedenheiten auszuräumen und faire Lösungen zu finden. Dabei wird der Anwalt die Beteiligten dazu auffordern, ehrlich
und offen miteinander umzugehen.
Die Anwälte im Ebersberger Modell werden sich in keine Angelegenheit so hineinziehen
lassen, dass ihre persönlichen Gefühle die Unabhängigkeit ihrer Entscheidungen gefährden.
Sie werden die Mandanten dabei unterstützen, die bestehenden Konflikte möglichst ohne Inanspruchnahme des Gerichts zu lösen.
Dabei werden sie die Interessen der minderjährigen Kinder immer in den Vordergrund stellen.
Das Wohl der Kinder wird erster und wichtigster Gesichtspunkt bei allen Kindschaftssachen sein. Dabei wird der Rechtsanwalt klarstellen, dass immer dann, wenn
Kinder betroffen sind, die Verhaltensweise des Mandanten Auswirkungen auf die Familie als Ganzes und auf das Verhältnis

Kinder zu ihren Eltern haben wird.

Im Verhältnis zu anderen Rechtsanwälten wird sich der Anwalt bemühen, das Gespräch zu suchen und den Austausch von Schriftsätzen durch persönlichen Kontakt zu ergänzen. Bei allen Beratungen, Verhandlungen und Verfahren wird
der Anwalt darauf hinwirken, dass beide Eltern das Wohl ihres Kindes als den wichtigsten Aspekt begreifen. Dabei wird er behutsam, aber unmissverständlich vermitteln, dass es für die gesunde Entwicklung des Kindes unerlässlich ist, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben und hierin von beiden Elternteilen unterstützt zu werden.
Der Anwalt wird mit anderen beteiligten Professionen vorbehaltlos interdisziplinär zusammenarbeiten. Im familiengerichtlichen Verfahren wird er frühzeitig die Bestellung eines Verfahrenspflegers anregen, wenn sich abzeichnet, dass die Kindes- und Elterninteressen auseinanderfallen.

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