Arbeitsweise

 

Das familiengerichtliche Verfahren

 

Mit dem Ebersberger Modell für verantwortungsvolle Elternschaft hat sich die Verfahrensgestaltung in den familiengerichtlichen Streitfällen gewandelt.

 

Wie sich das gerichtliche Vorgehen jetzt  gestaltet, ist aus dem Merkblatt des Familiengerichts zu ersehen. Während das Familiengericht nach traditionellem Verständnis eher die letzte Station darstellte, wenn Familienkonflikte nicht mehr lösbar schienen und die Beteiligten deshalb eine gerichtliche Entscheidung anstrebten, sehen wir FamilienrichterInnen unsere Aufgabe heute anders: Eine Gerichtsentscheidung soll erst dann ergehen, wenn Kindeswohl anders nicht gesichert werden kann.

 


Vor allem geht es uns darum, den Erwachsenen die Rechte ihrer Kinder und ihre eigenen Verpflichtungen um das Kindeswohl nahezubringen und ihnen Hilfs- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Über unseren fachlichen Austausch im Arbeitskreis haben wir diesbezüglich ein weites Spektrum.

 

Wenn Kindeswohl gefährdet ist oder wenn es andere Konflikte gibt, ist das Familiengericht schon zeitig anzurufen. Fortsetzung

 

 

Merkblatt   Musterantrag